impuls: Vater Staat und Mutter Kirche
Vor 100 Jahren endete der Erste Weltkrieg. Ein Jahr später definierte die Weimarer Reichsverfassung das Verhältnis von Staat und Kirche neu: Es gibt keine Staatskirche, Staat und Kirche seien von einander getrennt. Zugleich ist die Religionsfreiheit garantiert. Das Grundgesetz der Bundesrepubik Deutschland hat die entsprechenden Artikel der Weimarer Reichsverfassung unverändert übernommen.
Staat und Kirchen verstehen sich wie in einer Partnerschaft. Die Mitglieder der Kirchen sind ja auch Bürger in diesem Staat, und sie sind die größte organisierte Bevölkerungsgruppe. Die Kirchen verstehen ihren Auftrag nicht nur als Auftrag für sich selbst, sondern sie sind Gemeinschaften, die Verantwortung für die ganze Gesellschaft übernehmen und wahrnehmen.
Im Predigttext für den 4. November findet sich der Satz:
Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit außer von Gott; wo aber Obrigkeit ist, ist sie von Gott angeordnet.
Römer 13, 1
Dass der ganze Abschnitt keine so ganz einfache Kost ist, ist ja klar – der ist 2000 Jahre alt. Aber das Thema ist topaktuell – auf der großen Bühne und auch hier in Fischbek.